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Built on Substance

Allgemeine Geschäftsbedingungen

General Terms and Conditions

Cavdar Construction GmbH · Stand: Juni 2026

Cavdar Construction GmbH · As of: June 2026

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The following General Terms and Conditions of Cavdar Construction GmbH apply in German. The German version is legally binding.

§1 GeltungsbereichScope

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Cavdar Construction GmbH gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, Architekten, Ingenieuren, Bauträgern und öffentlichen Auftraggebern.

§2 Ausschließliche GeltungExclusive Application

Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurde.

§3 VertragsabschlussConclusion of Contract

Angebote sind freibleibend. Verträge kommen durch schriftliche Bestätigung, Vertragsunterzeichnung oder den Beginn der Ausführung zustande.

§4 LeistungsumfangScope of Services

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung, Nachträgen und schriftlichen Vereinbarungen.

§5 PreisePrices

Alle Preise verstehen sich gemäß Angebot. Nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen werden gesondert vergütet.

§6 AnzahlungDown Payment

Vor Projektbeginn ist eine Anzahlung von 25 % der Auftragssumme, mindestens jedoch in Höhe des Materialwertes, fällig. Ein Projektstart erfolgt erst nach Zahlungseingang.

§7 AbschlagszahlungenPartial Payments

Leistungen werden abschnittsweise nach Baufortschritt abgerechnet. Abschlagsrechnungen sind fristgerecht zu bezahlen.

§8 SchlussrechnungFinal Invoice

Nach Fertigstellung erfolgt die Schlussrechnung. Einbehalte bedürfen einer rechtlichen Grundlage.

§9 EigentumsvorbehaltRetention of Title

Sämtliche Materialien und Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum der Cavdar Construction GmbH.

§10 MitwirkungspflichtenDuties to Cooperate

Der Auftraggeber stellt Baustellenzugang, Strom, Wasser, Zufahrten, Freigaben und Genehmigungen rechtzeitig bereit.

§11 NachträgeSupplements

Zusätzliche oder geänderte Leistungen gelten als Nachträge und werden gesondert berechnet. Mündliche Anweisungen können dokumentiert und berechnet werden.

§12 Bauzeit und TermineConstruction Period and Deadlines

Termine sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Behinderungen verlängern Fristen angemessen.

§13 BehinderungenHindrances

Fehlende Mitwirkung, Planungsänderungen, verspätete Vorleistungen oder Lieferprobleme berechtigen zur Anpassung von Terminen und Vergütung.

§14 Witterung und höhere GewaltWeather and Force Majeure

Für Verzögerungen durch Witterung, Naturereignisse, Streik, Krieg, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe oder vergleichbare Ereignisse wird keine Haftung übernommen.

§15 Leistungen DritterThird-Party Services

Für Fehler, Verzögerungen oder Schäden aus Leistungen Dritter wird keine Haftung übernommen, soweit diese nicht von der Cavdar Construction GmbH verursacht wurden.

§16 AbnahmeAcceptance

Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet. Erfolgt trotz Aufforderung keine Abnahme oder wird die Leistung genutzt, kann eine Abnahmefiktion im gesetzlich zulässigen Rahmen eintreten.

§17 MängelanzeigeNotice of Defects

Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer erhält Gelegenheit zur Nachbesserung.

§18 GewährleistungWarranty

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Nachbesserung hat Vorrang vor anderen Ansprüchen.

§19 HaftungLiability

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Ausgenommen sind Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

§20 ZahlungsverzugDefault of Payment

Bei Zahlungsverzug dürfen Leistungen eingestellt, Materialien zurückbehalten und gesetzliche Verzugszinsen geltend gemacht werden.

§21 SicherheitsleistungenSecurities

Die Cavdar Construction GmbH kann angemessene Sicherheiten verlangen, wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen.

§22 KündigungTermination

Im Falle der Kündigung sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen, bestellten Materialien und entstandenen Aufwendungen zu vergüten.

§23 ReferenzrechteReference Rights

Abgeschlossene Projekte dürfen fotografisch dokumentiert und zu Referenz-, Marketing- und Präsentationszwecken verwendet werden, soweit keine überwiegenden berechtigten Interessen entgegenstehen.

§24 Urheber- und NutzungsrechteCopyright and Usage Rights

An Kalkulationen, Angeboten, Zeichnungen, Konzepten und Unterlagen verbleiben sämtliche Rechte bei der Cavdar Construction GmbH.

§25 DatenschutzData Protection

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der DSGVO und der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.

§26 VOB/B

Gegenüber Unternehmern kann die VOB/B als Vertragsbestandteil vereinbart werden.

§27 GerichtsstandPlace of Jurisdiction

Soweit gesetzlich zulässig, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand.

§28 RechtswahlChoice of Law

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§29 Salvatorische KlauselSeverability Clause

Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Cavdar Construction GmbH · Geißlerpfad 22 · 13627 Berlin · info@cavcon.de

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